Versorgungsanspruch

Erkrankungen mit Versorgungsanspruch

Die Association for Children with Life-threatening or Terminal Conditions and their Families (ACT) verabschiedete 1997 erstmals eine Leitlinie zur Versorgung von Kindern mit lebensbedrohlichen oder lebenslimitierenden Erkrankungen.

Die Erkrankungsgruppen gemäß der ACT

01

Lebensbedrohliche Erkrankungen, für die eine kurative Therapie verfügbar ist, die jedoch auch versagen kann

Die Palliativversorgung kann parallel zu einer kurativ ausgerichteten Therapie und/oder bei Therapieversagen erforderlich sein — zum Beispiel onkologische und kardiale Erkrankungen.

02

Erkrankungen, bei denen ein frühzeitiger Tod unvermeidlich ist

Lange Phasen intensiver Therapien haben eine Lebensverlängerung und eine Teilnahme an normalen Aktivitäten des täglichen Lebens zum Ziel — zum Beispiel Mukoviszidose, Epidermolysis bullosa.

03

Progrediente Erkrankungen ohne die Möglichkeit einer kurativen Therapie

Die Therapie erfolgt ausschließlich palliativ. Sie erstreckt sich häufig über viele Jahre — zum Beispiel MPS, Muskeldystrophie.

04

Irreversible, jedoch nicht progrediente Erkrankungen mit regelhaften Komplikationen

Diese Erkrankungen führen wahrscheinlich zum vorzeitigen Tod und stellen komplexe Anforderungen an die medizinische Versorgung — zum Beispiel schwere Zerebralparesen, peripartale Asphyxie, hypoxische Hirnschädigung oder andere Hirn- und Rückenmarkerkrankungen.

Rechtsgrundlage: Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist in § 37b und § 132d SGB V gesetzlich verankert. Ob ein Versorgungsanspruch besteht, klären wir gemeinsam mit Ihrem Kinderarzt — so läuft die Anfrage ab.

Wir sind für Sie da.

Für Ihre Anliegen, Anfragen und Informationen erreichen Sie unser Büro täglich von 08:30 bis 17:00 Uhr.